OVK September 2020

O v Bexhövede Nückel Hosermühlen Junkernhose Der Ortsvorsteher -Kurier O v Ausgabe Nr. 32 September 2020 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, zur Erinnerung … Reinigungspflicht durch Grundstückseigentümer Satzung regelt Straßenreinigung in der Gemeinde Loxstedt Die Jahreszeit bringt es mit sich – es grünt und blüht überall. Doch nicht immer ist der natürliche Wuchs auch willkommen: Zugewachsene Verkehrsschilder, schlecht einsehbare Straßeneinmündungen oder übermäßiger Grasbewuchs auf Gehwegen stellen für alle Verkehrsteilnehmer ein Risiko dar und verunstalten das Ortsbild. Die Gemeinde Loxstedt bittet daher alle Grundstückseigentümer, ihrer Reinigungspflicht regelmäßig nachzukommen. „Wir erhalten häufig Beschwerden“, berichtet eine Mit- arbeiterin vom Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung. Die Reinigungspflicht inner- halb geschlossener Ortschaften regle die Straßenreinigungssatzung. Demnach seien Grundstückseigentümer, bis auf wenige Ausnahmen, verpflichtet, die Reinigung der an ihre Grundstücke grenzenden Gemeindestraßen zu übernehmen. Zu den Straßen im Sinne der Satzung gehören die öffentlichen Straßen, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen sowie Baumscheiben, Pflanzbeete und Gehölzstreifen. Zur Reinigungspflicht gehören gemäß einer zusätzlichen Verordnung über die Stra- ßenreinigung die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat, Gras und Wildkraut sowie imWinter die Beseitigung von Schnee und Eis. Dabei ist der Einsatz von Herbiziden oder Pflanzenschutzmitteln, genau wie von Steinreiniger, Essig, Essig- säure oder Kochsalz, nicht zugelassen. Das Mähen der vor den Grundstücken gelegenen Grünstreifen sowie die Pflege von Beeten und Anpflanzungen empfiehlt die Satzung. „Wir freuen uns natürlich, wenn angepflanztes Grün an den Straßen auch gepflegt aussieht“, bittet die zuständige Mit- arbeiterin hier um Mithilfe und dankt allen Anwohnern, die sich im Sinne eines an- sprechenden Ortsbildes bereits regelmäßig um Pflanzen und Blumen vor ihrer Tür kümmern.

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